Zuhause im Sankt Johannes Senden

Herz­lich will­kom­men im Sankt Jo­han­nes – eine Einrichtung im Verbund der Heilig-Geist-Stiftung. Sie finden uns in­mit­ten der blü­hen­den Ge­mein­de Sen­den im Kreis Coes­feld, ca. 15 km süd­west­lich von Müns­ter. In un­se­rer Ein­rich­tung bie­ten wir kom­pe­ten­te und lie­be­vol­le Pfle­ge und Be­treu­ung. Die Wün­sche und Be­dürf­nis­se unserer 99 BewohnerInnen wer­den bei uns in­di­vi­du­ell be­rück­sich­tigt. Deshalb unterstützen wir sie in unserem multikulturellen Team gezielt darin, ihr Um­feld und ihren Alltag aktiv und abwechslungsreich mit­zuge­stal­ten. Sei es in Form von Mobilität oder auch besonderen Interessen. Unsere nahegelegene Tagespflege am Alten Sportplatz, direkt neben unserem Partner-Haus Maria Euthymia, bietet dazu eine ideale Ergänzung.

Wir sind breit aufgestellt: Auch die Pflege von Demenzkranken, Kurzzeit- und Palliativpflege übernimmt unser liebevolles Team mit viel Herz und Kompetenz. Natürlich nach den neuesten Erkenntnissen in der Pflegewissenschaft. Hier im Ort liegen wir zentral und sind eng mit Senden verbunden: Deshalb pflegen wir in unserem Zuhause einen regen Kontakt mit den örtlichen Kirchengemeinden, Schulen, Kindergärten und Vereinen in Senden und im Kreis Coesfeld. Geselligkeit, Gemütlichkeit und die Aktivierung der eigenen Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt unseres Alltags. Dazu zählen auch Urlaube und Ausflüge mit unseren BewohnerInnen, sofern es ihre Fitness ermöglicht. Empathie und Sensibilität sind für uns die Basis in der Kommunikation mit unseren BewohnerInnen und ihren Angehörigen. Auch unser Miteinander im Team baut in der täglichen Zusammenarbeit auf Respekt, Toleranz und Wertschätzung.

Miteinander. Leben. Pflegen.

Pflege mit Herz und Kompetenz.

Unser kompetentes Team aus Verwaltung, Pflege, Sozialer Dienst, Hauswirtschaft und Technik setzt Tag für Tag alles daran, unsere BewohnerInnen professionell und liebevoll in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und mit ihnen einen positiven Lebensalltag zu gestalten. Es finden zudem regelmäßig Heilige Messen, evangelische Gottesdienste und seelsorgerische Betreuung statt. Der Soziale Dienst lädt zu verschiedenen Veranstaltungen ein, die in ihrer Vielfalt die individuellen Wünsche unserer BewohnerInnen aufgreifen. Sowohl im Team als auch in unseren Wohngemeinschaften Am Kirchturm, Am Brunnen, Am Dümmer, An der Stever und Am Park legen wir Wert auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.

Langzeit-
pflege

Allein zuhause oder von der Familie gepflegt – oft bringt eine Veränderung des Pflegebedarfs die Entscheidung zum Umzug mit sich: Wir bieten unseren BewohnerInnen in dieser oftmals überraschenden Umbruchsphase neuen Halt. Und im Rahmen der Stationären Pflege ein geborgenes Zuhause, in dem der Lebensalltag wieder sicher gestaltet werden kann. Der Umzug ins Sankt Johannes immer auch eine Chance, mit professioneller und liebevoller Unterstützung neu am Leben teilnehmen zu können. Rundum  einfühlsam betreut – 24 Stunden am Tag.

Kurzzeit-
pflege

Ein Urlaub der Familie steht an – oder eine Entlastung der Pflegendenden wird notwendig: Die Kurzzeitpflege ist die ideale Lösung, um Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen und für eine begrenzte Zeit die heimische Pflege zu ersetzen. Das Sankt Johannes pflegt und betreut seine Kurzzeitgäste in heimisch eingerichteten Einzelzimmern. Unsere Pflegefachkräfte suchen das Gespräch mit den pflegenden Angehörigen und kooperieren mit den behandelnden Ärzten und ambulanten Diensten. Dabei koordinieren wir auch alle therapeutischen Maßnahmen, die notwendig sind.

Ausflüge und Urlaube

Wir sind gern unterwegs mit unseren BewohnerInnen: Wenn es Gesundheitszustand und Fitness zulassen, genießen wir es, zusammen mit Unterstützung aus dem Team tolle Ausflüge und sogar Urlaube anzubieten. Wenn alle Rahmenbedingungen und die private Beteiligung hier gut ineinandergreifen, ermöglicht uns dieses Highlight, besonders intensive Erlebnisse für unsere BewohnerInnen zu schaffen. Ob Zoo oder Insel – vieles ist denkbar. Wir sind flexibel.

Für Leib
und Seele

Sich wohl und heimisch fühlen, genießen und sich austauschen – all das kann über das Thema ‚Essen‘ geschehen. Deshalb ist es wichtig, die Mahlzeiten gemeinsam und in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Unser Mittagessen wird in unserer hauseigenen Küche täglich frisch zubereitet und angeliefert. Abwechslungsreiche, vollwertige, regionale und saisonale Lebensmittel bilden für unsere gesunden Mahlzeiten die Basis. Unser besonderes Plus: Wir bieten wochentags einen offenen Mittagstisch und schaffen damit nochmals einen regen Austausch mit den Sendern vor Ort.

Letzte Lebensphase

Auch durch die enge Zusammenarbeit mit unserem Verbund-Partner, dem Hospiz Anna Katharina sind wir besonders sensibilisiert und ausgebildet für die Palliative Versorgung in der letzten Lebensphase. Wie auch unsere anderen Partner-Häusern bieten wir zudem das Angebot der gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V. Wir hören aufmerksam zu – und nehmen uns Zeit dafür, den letzten Weg unserer BewohnerInnen nach ihren persönlichen Wünschen zu gestalten. 

Zuhause im Sankt Johannes - wir auf einen Blick

  • 99 Bewohnerzimmer (Einzel- und Doppelzimmer) mit behindertengerechtem Bad
  • Benachbarte Tagespflege am Alten Sportplatz nahe der Partner-Einrichtung Maria Euthymia
  • Fünf Gehminuten zum Ortskern
  • Modernisierung der Räumlichkeiten in 2023/2024
  • Idyllische Umgebung mit Garten und Grünanlage

Zahlreiche Aktivitäten: U.a. Gesprächs- und Vorleserunden, Quiz, Kochen, Backen, Basteln, Singen oder Ausflüge, Kochgruppe im Alten Zollhaus in Kooperation mit dem Verein ‚Ehrenwert‘.

Gerne beraten wir Sie persönlich und beantworten Ihre Fragen. Wir unterstützen Sie
bei den nötigen Schritten in der Beantragung von Leistungen.
Rufen Sie uns an 02597 960-10

"Ich kannte das Sankt Johannes vom offenen Mittagstisch, den ich immer mit meinem Nachbarn besucht habe. Nun habe ich mich entschieden, hier ganz einzuziehen." Friedhelm S.

Beratung & Kontakt - Ihre Ansprechpartner

Jörg Beerhorst

Jörg Beerhorst

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Anne Engbers

24 C1250 0003 Michael Engbers

Michael Engbers

24 C1225 0003 Silke Borger-Rigterink

Silke Borger

Fühl Dich #imteamzuhause: Unsere Jobs

Im Sankt Johannes bilden wir nicht nur junge Menschen in den Bereichen, Pflege und Hauswirtschaft aus. Darüber hinaus suchen wir auch immer wieder Unterstützung in allen Bereichen unseres tollen Teams. Es ist gerade nichts Konkretes für Sie frei? Bewerben Sie sich jederzeit auch gern initiativ bei uns. Gern nehmen wir unverbindlich Kontakt zu Ihnen auf und schauen wie wir zueinander passen. Senden ist zu weit weg von Ihrem Wohnort? Mehr über alle freie Stellen im Verbund erfahren Sie hier. 

Aktuelles

Die beiden Häuser Zuhause im Maria Euthymia und Zuhause im Sankt Johannes veranstalten am …
Am 02.09.2024 machten wir uns mit drei Bewohnerinnen des St. Johannes, drei Bewohnerinnen des …
Heute Vormittag waren wir wieder zu Gast bei der Berufsausbildungsmesse Meet us @oswald im …

Anreise

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Weitere Informationen

Pflegeplatzanfrage

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FAQ

Bei der Finanzierung der Pflegeplatzkosten tritt das sog. Subsidiaritätsprinzip unseres Sozialversicherungssystems ein, welches besagt, dass der Staat dann unterstützen soll, wenn das Individuum, die kleinste Gruppe oder die kleinste Organisationsebene keine Möglichkeit hat, eine Aufgabe selbst zu übernehmen. Sollten Sie oder Ihr/e Angehörige/r die Kosten für den Pflegeheimplatz nicht selbst bestreiten können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf (ergänzende) Leistungen der Sozialhilfe zu stellen. Inwiefern sich das Sozialamt an den Kosten beteiligt, wird dann im Einzelfall geprüft und ist abhängig von diversen Kriterien. Falls Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gern an.
Die anfallenden Kosten sind einrichtungsabhängig und unterscheiden sich vor allem in Hinblick auf die angebotenen Leistungen, die Lage und die Ausstattung. In Ballungsräumen sind Pflegeheimkosten in der Regel höher, als in ländlichen Gegenden. Auch haben die Pflegeeinrichtungen in der Regel auf ihren Internetpräsenzen eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten aufgelistet. Zu den Kosten ein kleiner Exkurs: Die Preise für einen Pflegeplatz gestalten die Pflegeeinrichtungen nicht allein. Diese werden über sog. Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern, dem Landkreis und dem Landschaftsverband (hier Westfalen-Lippe) ausgehandelt. Die Bestandteile der Pflegesatzverhandlungen sind in erster Linie die Pflegeleistungen, d.h. die Kosten, die für die erbrachte Pflege aufgewendet werden müssen. Zum anderen sind hier aber auch die Kosten für Unterkunft/Verpflegung, die Investitionskosten sowie die Ausbildungsumlage relevant. Generell müssen sich die Preise „am Durchschnitt“ aller Einrichtungen sowie an den tatsächlichen Kosten der Pflegeeinrichtung orientieren. Beispielsweise sind die Preise einer Pflegeeinrichtung etwas höher, wenn die Mitarbeitenden nach Tarif bezahlt werden, viel Personal zur Verfügung steht und Maßnahmen zur Modernisierung umgesetzt worden sind (uvm.). So könnte im Einzelnen eine Kostenübersicht im Pflegegrad 3 aussehen: Kostenstelle: Beispiel: pflegebedingte Aufwendungen 2335,- € Unterkunft 650,- € Verpflegung 501,- € Vergütungszuschlag Ausbildungsumlage (§28 abs. 2 PflBG) 200,-€ Investitionskosten Einzelzimmer 700,-€ = Gesamtkosten 4386,- € (-) Leistungen der Pflegeversicherung (abhängig vom Pflegegrad) -1262,-€ = Eigenanteil Einzelzimmer vor Pflegewohngeld 3124,-€ (-) Pflegewohngeld 700,-€
Die Pflegehilfen sind vielfältig und können Sie bzw. ihre/n Angehörige/n bei der Betreuung unterstützen. Hier sind einige wichtige Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können: Pflegegeld: Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person aus. Es ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Pflegesachleistung: Dies ist eine Leistung, die von einem für Sie tätigen Dienstleister in Anspruch genommen werden kann. Wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst ins Haus kommt, rechnet dieser bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse ab. Bei privat Versicherten gilt das Kostenerstattungsprinzip. In einer Pflegeeinrichtung wird die Pflegesachleistung zur Deckung der pflegerelevanten Kosten verwendet. Leistungen für vorstationäre Angebote: Für den Besuch einer Tagespflege, steht der Pflegesachleistungsbetrag noch einmal separat zur Verfügung. In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut. Das ist eine große Erleichterung für pflegende Angehörige und ermöglicht den Pflegebedürftigen, weiterhin soziale Kontakte zu pflegen. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Diese sind dazu da, pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu gehören zum Beispiel Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder Unterstützung im Alltag. Viele Leistungen lassen sich miteinander kombinieren. Sie können zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege und Entlastungsleistungen kombinieren. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Die Pflegekasse kann Zuschüsse für Anpassungen in der Wohnung gewähren, um die Pflege zu erleichtern. Hierunter zählen unter anderem ein barrierefreier Duschumbau, eine Nivellierung von Schwellen und Stufen oder der Einbau eines Treppenliftsystems. Aber auch das Anbringen von Haltegriffen, ein Umzug in eine seniorengerechte Wohnung oder die barrierefreie Gestaltung der Küche zählen hierzu. Auch stehen für die tägliche Pflege Hilfsmittelzuschüsse in Form einer monatlichen Pauschale für z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutze zur Verfügung.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, orientieren Sie sich gern an den nachfolgenden Informationen: Antrag stellen: Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dieser Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht. Die Pflegekasse ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Wenn Sie beispielsweise bei der „Barmer“ versichert sind, reicht es aus, den Antrag an die „Barmer-Krankenkasse“ zu senden und darauf hinzuweisen, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll. Voraussetzungen: Damit Sie einen Pflegegrad erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Pflegebedürftigkeit: Entscheidend ist, ob körperliche und/oder geistige Einschränkungen Ihren Alltag erschweren. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger den Eindruck haben, dass Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie sich nicht scheuen, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. • Beitragszeiten: Die Person, die zukünftig Mittel von der Pflegekasse erhalten möchte, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder – bei Beamten, Soldaten, Ärzten oder Richtern – eine private Pflichtversicherung sein. Zeitpunkt des Antrags: Es ist zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Wenn Sie ab Juni pflegebedürftig sind und den Antrag auf Leistungen erst im Dezember stellen, erhalten Sie die Leistungen auch erst ab Dezember. Das Datum der Antragstellung ist entscheidend für den Leistungsbeginn, nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Nach der Antragstellung: Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird die Pflegekasse tätig. Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen. Der Gutachter schaut sich verschiedene Lebensbereiche an und vergibt Punkte, die dann den Pflegegrad bestimmen. Je nachdem, welcher Pflegegrad festgestellt wird, stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Die Wartezeit für einen Heimplatz kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Aspekte, die die Dauer beeinflussen können: Verfügbarkeit: Die Wartezeit hängt davon ab, wie viele freie Plätze in den Pflegeheimen in Ihrer Region vorhanden sind. In Gebieten mit hoher Nachfrage kann es länger dauern, einen Platz zu finden. Dringlichkeit: Wenn der Pflegebedarf dringend ist (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt), kann die Vermittlung beschleunigt werden. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt an die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt wenden. Individuelle Bedürfnisse: Die Suche nach einem neuen Zuhause kann Zeit in Anspruch nehmen, da individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Dies umfasst Aspekte wie die räumliche Ausstattung, Betreuungsangebote und die soziale Umgebung. Wartelisten: Viele Pflegeeinrichtungen führen Wartelisten. Je nach Position auf der Liste kann die Wartezeit variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig auf die Warteliste setzen zu lassen. Finanzielle Klärung: Die Finanzierung des Heimplatzes muss im Vorhinein geklärt sein. Dies kann ebenfalls Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn private Mittel oder Sozialhilfe beantragt werden müssen. Eine umfassende Beratung durch die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt kann Ihnen bei der Suche helfen und die Wartezeit verkürzen.
Vor dem Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung gibt es einige Punkte, die berücksichtigt werden sollten: Pflegebedürftigkeit: Für den Einzug in eine Pflegeeinrichtung, muss die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherung (MEDICPROOF) oder den Medizinischen Dienst der Pflegeversicherung (MDP) festgestellt werden. Die Pflegebedürftigkeit wird anhand des Pflegegrades gemessen, der sich aus verschiedenen Kriterien wie Mobilität, kognitiven Fähigkeiten, Selbstversorgung und Kommunikation zusammensetzt. Antrag auf Pflegeleistungen: Bevor jemand in ein Pflegeheim einziehen kann, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Dieser Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Leistungen. Finanzielle Voraussetzungen: Die Kosten für den Pflegeheimaufenthalt müssen gedeckt sein. Dazu gehören die Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung. Die Finanzierung kann über die Pflegeversicherung, private Mittel (Rente, Vermögen usw.) oder Sozialhilfe sowie über Beihilfen (Pflegewohngeld usw.) erfolgen. Es ist wichtig, die finanzielle Situation frühzeitig zu klären. Wohnortnähe: Die Auswahl der in Betracht kommenden Pflegeheime ist für pflegebedürftige Menschen von besonderer Bedeutung. Wohnortnahe Pflegeeinrichtungen erleichtern die Eingewöhnung und ermöglichen den Angehörigen regelmäßige Besuche. Die Verfügbarkeit von freien Plätzen in Pflegeeinrichtungen kann stark variieren. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig um einen Platz zu kümmern und sich auf Wartelisten setzen zu lassen. Schauen Sie sich gern auch im Vorfeld Pflegeeinrichtungen an. Jede Pflegeeinrichtung hat unterschiedliche Schwerpunkte und Angebote. Es ist wichtig, ein Haus zu wählen, das den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht wird, z. B. hinsichtlich der Betreuung, der räumlichen Ausstattung und der sozialen Aktivitäten.
Wenn Ihr Angehöriger pflegebedürftig wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zur Pflege beraten zu lassen. Sie haben das Recht auf kostenlose, umfassende und unabhängige Pflegeberatung. Pflegekasse: Sobald Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben oder bereits Leistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Die Pflegekassen sind zur Beratung verpflichtet. Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen einen Hinweis auf dieses Recht. Seit dem 1. Juli 2021 erhalten Sie einen erneuten Hinweis, wenn Sie einen weiteren Antrag stellen, z. B. auf Pflegehilfsmittel oder einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen. Nutzen Sie dieses unterstützende Angebot frühzeitig, um eine gute Versorgung zu organisieren. Pflegestützpunkte: Diese unabhängigen Beratungsstellen bieten umfassende Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die dort beschäftigten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater ermitteln den individuellen Hilfebedarf, erstellen Versorgungspläne und kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause, um Sie vor Ort zu unterstützen. Wohnberatung: Wenn Sie Fragen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen haben, bspw. der Umbau eines Badezimmers, der Einbau eines Treppenlifters oder die ebenerdige Gestaltung von Übergängen im Wohnbereich, kann eine Wohnberatung hilfreich sein. Die Mitarbeitenden vermitteln im persönlichen Kontakt praktisches Wissen und unterstützen Sie im Pflegealltag. Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: Unter der Nummer 030/20179131 erhalten Sie telefonische Beratung rund um das Thema Pflege. Denken Sie daran, sich frühzeitig beraten zu lassen, um ein gutes Netzwerk für die individuelle Pflegesituation aufzubauen und Belastungen so gering wie möglich zu halten. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Preislisten

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

Leistungszuschlag der Pflegekassen
1. – 12. Monat 15 % 13. – 24. Monat: 30 % 25. – 36 Monat: 50 % ab dem 37. Monat: 75 %

Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten
Wenn die monatlichen Pflegekosten die Einkünfte bzw. das Vermögen übersteigen, ist ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Damit die Frist gewahrt wird, bitte vor Heimaufnahme persönlich oder telefonisch einen entsprechenden Antrag stellen.

Antrag auf Pflegewohngeld
Ein entsprechender Antrag ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Die Gewährung ist Einkommens- bzw. Vermögensabhängig. Maximal bis zur Höhe der monatlichen Investitionskosten.
Um alle Fristen zu wahren, sind unbedingt vor Heimaufnahme beim zuständigen Sozialamt persönlich oder telefonisch von Ihnen die entsprechenden Anträge zu stellen.
Für den Kreis Coesfeld: –> Kreisverwaltung Coesfeld, Tel.-Nrn.: 02541 / 18-5510 bis -5515

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PG 4

PG 5

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Leistungszuschlag der Pflegekassen
1. – 12. Monat 15 % 13. – 24. Monat: 30 % 25. – 36 Monat: 50 % ab dem 37. Monat: 75 %

Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten
Wenn die monatlichen Pflegekosten die Einkünfte bzw. das Vermögen übersteigen, ist ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Damit die Frist gewahrt wird, bitte vor Heimaufnahme persönlich oder telefonisch einen entsprechenden Antrag stellen.

Antrag auf Pflegewohngeld
Ein entsprechender Antrag ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Die Gewährung ist Einkommens- bzw. Vermögensabhängig. Maximal bis zur Höhe der monatlichen Investitionskosten.
Um alle Fristen zu wahren, sind unbedingt vor Heimaufnahme beim zuständigen Sozialamt persönlich oder telefonisch von Ihnen die entsprechenden Anträge zu stellen.
Für den Kreis Coesfeld: –> Kreisverwaltung Coesfeld, Tel.-Nrn.: 02541 / 18-5510 bis -5515

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