Um einen Pflegegrad zu erhalten, orientieren Sie sich gern an den nachfolgenden Informationen:
Antrag stellen: Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dieser Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht. Die Pflegekasse ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Wenn Sie beispielsweise bei der „Barmer“ versichert sind, reicht es aus, den Antrag an die „Barmer-Krankenkasse“ zu senden und darauf hinzuweisen, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll.
Voraussetzungen: Damit Sie einen Pflegegrad erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Pflegebedürftigkeit: Entscheidend ist, ob körperliche und/oder geistige Einschränkungen Ihren Alltag erschweren. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger den Eindruck haben, dass Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie sich nicht scheuen, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.
• Beitragszeiten: Die Person, die zukünftig Mittel von der Pflegekasse erhalten möchte, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder – bei Beamten, Soldaten, Ärzten oder Richtern – eine private Pflichtversicherung sein.
Zeitpunkt des Antrags: Es ist zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Wenn Sie ab Juni pflegebedürftig sind und den Antrag auf Leistungen erst im Dezember stellen, erhalten Sie die Leistungen auch erst ab Dezember. Das Datum der Antragstellung ist entscheidend für den Leistungsbeginn, nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
Nach der Antragstellung: Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird die Pflegekasse tätig. Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen. Der Gutachter schaut sich verschiedene Lebensbereiche an und vergibt Punkte, die dann den Pflegegrad bestimmen. Je nachdem, welcher Pflegegrad festgestellt wird, stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.